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KONTOSTAND

FROST ODER LEBENDFUTTER?

    Jeder der Schlangen hält, hat sich natürlich schon öfters den Kopf über das Futter seiner Tiere zerbrochen. Füttere ich lebend, oder lieber Frost. Zerlegen wir das mal in Einzelteile und fangen wir mit dem Frostfutter an. Frostfutter kann ich auf Vorrat im Eisschrank lagern. Wenn die Tiere es nehmen, ist es für die meisten eine praktische Sache. Und viele möchten auch nicht lebend füttern, weil sie das andere für grausam halten. Und da sind wir an einen Punkt wo einige wohl nicht daran denken. Wo kommen denn die Frostmäuse her ? Und wie sterben sie? Frostmäuse werden meistens in einer Massenhaltung vermehrt. Es gibt Züchter von Frostfutter die ihre Nager sauber halten und auch ganz gut füttern.

Aber es gibt auch viele die es nicht tun, überfüllte und dreckige Zuchtkäfige, tote Tiere dazwischen, die von ihren Artgenossen angefressen werden. Recht günstiges Futter sonst rechnet sich das ganze nicht. Man sollte nie vergessen, alles was in Massen gehalten wird, das kann nie gut für das Tier sein. Die Tiere werden auch oft mit Mitteln behandelt gegen Parasiten. Wie werden sie getötet? Einige werden vergast, wie lange dauert es wohl, bis die Tiere tot sind ? Sind sie dann auch tot oder werden einige lebendig eingefrohren ? Es wird sogar lebendig eingefrohren. Ich sage nicht das es jeder macht, aber ich sage auch nicht, das es nicht gemacht wird.

Tierschutzgesetz §4 Abs. 1 und Abs. 1a 1)

Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson zum Zweck des Tötens betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson zum Zweck des Tötens betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für das Betäuben zum Zweck des Tötens und das Töten von Wirbeltieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden.

Jetzt ehrlich, ich möchte diese Futtertiere nicht kaufen, geschweige diese verfüttern. Jetzt schauen wir zur Fütterung mit lebenden Tieren. Wenn ich lebende Tiere kaufe, kann ich gleich sehen ( vor Ort ), wie werden die Tiere gehalten. Züchte ich selber ,um so besser. Die Tiere haben viel Platz, leben in kleinen Gruppen, haben gutes Einstreu, frisches Heu, bestes Futter, immer sauberes und frisches Wasser, werden nicht mit Giften behandelt, sie haben Spielzeuge und andere Dinge wo sie sich mit beschäftigen können im Käfig.Kurz um, ein schöner Bereich ohne Stress.

Wird dann so ein Tier verfüttert, sieht man oft das sie im Becken der Schlange nicht in eine Ecke rennen und vor Angst schlottern. Sie schauen sich um und untersuchen alles. Klettern auch mal auf der Schlange rum und zeigen keine Panik. Schlägt die Schlange zu, geht das in Sekunden. Kein Futtertier kann schneller und schmerzfreier getötet werden, als von einer Würgeschlange. Und die Schlange bekommt das Beste Futter was es gibt. Und wer seine Tiere sehr Naturnah hält, wird das auch genauso tun.

Lebende Wirbeltiere dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Futter für Terrarientiere verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 TSchV). So dürfen etwa Mäuse und Ratten nur dann lebend verfüttert werden, wenn die Schlange normales Fang- und Tötungsverhalten zeigt und der Halter den Nachweis erbringt, dass ihre Ernährung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Es ist nie schön, wenn ein Tier stirbt und Tiere sind Lebewesen das sollte man auch nicht vergessen. Wenn sie verfüttert werden, müssen sie auch vorher bestens gehalten werden. Wer jetzt immer noch schimpft, der sollte die Scheuklappen abnehemen und schauen, wieviel Millionen Tiere täglich viel viel grausamer sterben müssen und ihr Leben vorher schon die Hölle auf Erden war. Jeder sollte daran denken, wenn er sich ein Stück Fleisch in den Mund schiebt, oder seine Frostmäuse auftaut.

Heike Krüger

 

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